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Nutzungsvorschriften eTax.zug

Steuerverwaltung Zug
Bahnhofstrasse 26
6300 Zug
www.zg.ch/etax

1. Zweck und Funktion

eTax.zug ist die vom Kanton Zug zur Verfügung gestellte Applikation für die Steuerdeklaration auf elektronischem Weg. Nach erfolgter Registrierung kann die Steuererklärung unter Beachtung der Vorgaben und Bedingungen elektronisch ausgefüllt und rechtsgültig eingereicht werden. Zudem können ab 2026 die erfassten Steuererklärungen der Vorjahre eingesehen werden.

2. Pflichten der Nutzer/innen

Die Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet,

  • ihre Daten wahrheitsgetreu zu erfassen und zu aktualisieren,
  • die Dienstleistungen von eTax.zug bestimmungsgemäss zu nutzen,
  • die erforderlichen technischen Massnahmen zum Schutz ihrer Informatiksysteme zu treffen,
  • ihre Zugangsdaten zu eTax sorgfältig aufzubewahren und alle Vorsichtsmassnahmen zu treffen, damit keine unberechtigten Drittpersonen Zugang zu den Zugangsdaten erlangen und
  • ein sicheres Kennwort zu wählen und dieses vertraulich zu behandeln.

Bei missbräuchlicher Verwendung von eTax.zug kann der Zugriff gesperrt werden.

3. Registrierung und Nutzung

Damit eTax.zug genutzt werden kann, müssen sich die Nutzerinnen und Nutzer registrieren und ein Benutzerkonto mit AGOV erstellen. Für die Registrierung werden eine E-Mail-Adresse und eine Mobiltelefonnummer oder ein Sicherheitsschlüssel gemäss den Vorgaben von AGOV benötigt.

4. Risiken bei der Nutzung von eTax.zug

Der Kanton Zug unternimmt umfassende technische und organisatorische Massnahmen, um einen sicheren Betrieb von eTax.zug zu gewährleisten. Dennoch können gewisse Restrisiken nicht ausgeschlossen werden, auf welche wir die Nutzerinnen und Nutzer hinweisen.

Namentlich bestehen die folgenden Risiken:

  • Die Zugangsdaten werden durch die Nutzerinnen und Nutzern nicht umfassend geschützt. Die Geheimhaltung der Zugangsdaten liegt in der alleinigen Verantwortung der Nutzerinnen und Nutzern.
  • Bei der Datenübertragung über das Internet können technisch bedingte Verzögerungen oder sonstige technische Störungen auftreten, insbesondere in Zeiten hoher Auslastung wie etwa kurz vor dem Abgabetermin der Steuererklärung. Die Nutzerinnen und Nutzer sind für die vollständige, fehlerfreie und fristgerechte Einreichung der Steuererklärung selbst verantwortlich.
  • Schlägt die Übermittlung fehl, ist die Einreichefrist auch dann gewahrt, wenn die Steuererklärung innert fünf Arbeitstagen nach dem Übermittlungsversuch in Papierform der Steuerverwaltung eingereicht wird.

5. Berechtigung der eingereichten Steuererklärung

Die elektronisch übermittelten Steuererklärungsdaten werden während 120 Stunden nach der ersten Übermittlung auf einem vom Kanton Zug betriebenen Server aufbewahrt. Während dieser Zeit können die Daten noch nicht von der kantonalen Steuerverwaltung eingesehen und von den Nutzerinnen und Nutzern jederzeit korrigiert werden. Diese Frist ist nicht verlängerbar.

6. Verfügbarkeit

Das Amt für Informatik und Organisation (AIO) führt reguläre Wartungsarbeiten an der zentralen IT-Infrastruktur jeweils am Dienstag zwischen 19:00 bis 05:00 Uhr durch. In dieser Zeit steht Ihnen eTax.zug nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.

Ansonsten steht eTax.zug grundsätzlich rund um die Uhr zur Verfügung; Unterbrechungen aufgrund unvorhergesehener Ereignisse bleiben vorbehalten.

7. Datenschutz und Datensicherheit

Die Sicherheit bei der Nutzung von eTax.zug entspricht den aktuellen Sicherheitsstandards im Internetverkehr. Die Daten werden verschlüsselt auf einem vom Kanton Zug betriebenen Server gespeichert. Die Datenübertragung im Internet erfolgt verschlüsselt.

Beim Zugriff auf eTax.zug werden vorübergehend die Daten, die benötigt werden, um die Verbindung aufzubauen und aufrechtzuerhalten (namentlich: IP-Adresse, Datum und Zeit der Verbindung, Name der aktivierten Datei, Version des Betriebssystems, Browserversion, ob JavaScript aktiviert ist, ob Cookies aktiviert wurden) und um den Verlauf im Konto abzubilden, gespeichert.

Weitergehende Informationen zum Datenschutz finden Sie in den Datenschutzhinweisen.

8. Kosten

Die Nutzung von eTax.zug ist kostenlos. Die Zugangskosten (Telekommunikation, Authentifizierungsmittel usw.) gehen zulasten der Nutzerinnen und Nutzer. Mit eTax.zug kann pro Jahr eine unbeschränkte Anzahl an Steuererklärungen erstellt und eingereicht werden. Für die professionelle Nutzung sind kostenpflichtige Lösungen verfügbar.

9. Rechtsgrundlage

Erlasse des Kantons Zug:

Erlasse des Bundes:

  • Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11) und darauf aufbauende Ausführungserlasse
  • Bundesgesetz über die Steuerharmonisierung (StHG; SR 642.14)
  • Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG; SR 642.21) und darauf aufbauende Verordnungen

10. Support

Fragen zur Anwendung von eTax.zug können per E-Mail an zg@etax.ch gestellt werden, alternativ steht auch die Ringler Hotline unter der Nummer +41 41 766 59 53 zum Ortstarif zur Verfügung. Zusätzlich ist in der online Steuerdeklaration eine Seite mit Hilfe & Anleitungen und Erklärvideo aufgeschaltet.

Bitte wenden Sie sich für steuerrechtliche Auskünfte an das Steueramt oder konsultieren sie das Steuerbuch Zug.