Fristerstreckung direkt aufrufen
- Natürliche Personen –> Link: Fristenerstreckung Natürliche Personen
- Juristische Personen –> Link: Fristenerstreckung Juristische Personen
Fristerstreckung aus der Fallverwaltung von eTax.zug aufrufen
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Melden Sie sich auf etax.zg.ch an. Das Fristenformular kann in der Fallverwaltung auf zwei Arten geöffnet werden. Anschliessend werden Sie auf die kantonale Webseite weitergeleitet, um die erforderlichen Angaben zur Fristverlängerung einzugeben.
a) Klicken Sie in der Fallverwaltung auf den Button <Frist verlängern>.
b) Alternativ finden Sie über die <drei Punkte> ebenfalls den Button <Frist verlängern>. Über diesen werden Sie direkt auf die Webseite für die Fristverlängerung weitergeleitet.
- Sie gelangen direkt zum Fristenassistenten. Erfassen Sie Ihre Angaben zur Fristerstreckung gemäss Formular.
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Klicken Sie auf <beantragen> und die Frist einzureichen.