Erhalte ich eine Bestätigung nach der Einreichung / Erstellung meiner Steuererklärung?

Marc Ramseier
Marc Ramseier
  • Aktualisiert

Eine elektronische Einreichung wird Ihnen in zwei separaten Mails bestätigt:

Mail 1: Bestätigung der Datenübermittlung mit dem Hinweis, dass nun die 5-tägige Korrekturfrist läuft.

Mail 2: Nach Ablauf der Korrekturfrist wird die definitive Einreichung bestätigt. Es sind nun keine Korrekturen mehr möglich.


 

Nachdem Sie entschieden haben, ob Sie Ihre Steuererklärung online einreichen oder für die Einreichung per Post erstellen und ausdrucken, stehen Ihnen auf der Seite Übermittlungsstatus unterschiedliche Dokumente als Anhang zur Verfügung.

Auf der Seite Übermittlungsstatus können Sie zudem jederzeit nachvollziehen, zu welchem Datum und zu welcher Uhrzeit die Übermittlung bzw. die Erstellung der Dokumente erfolgt ist.
 

Online Einreichen

Bei der online Einreichung werden Ihnen folgende Dokumente als Anhang zur Verfügung gestellt:

  • die eingereichte Steuererklärung im PDF-Format

  • die Übermittlungsquittung

  • die provisorische Steuerberechnung

  • sämtliche Belege, die zusammen mit der Steuererklärung übermittelt wurden

Per Post Einreichung

Bei der Erstellung der Unterlagen für die Einreichung per Post werden Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung gestellt:

  • die erstellte Steuererklärung im PDF-Format

  • die provisorische Steuerberechnung

Hinweis: Die Steuererklärung ist zusammen mit den entsprechenden Belegen per Post an die zuständige Steuerbehörde einzureichen.


 

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